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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14 (https://dejure.org/2016,100410)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.08.2016 - L 3 KA 35/14 (https://dejure.org/2016,100410)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. August 2016 - L 3 KA 35/14 (https://dejure.org/2016,100410)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
    In der Rspr des BSG ist insoweit geklärt, dass sich geänderte Vorschriften zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nur dann auf aktuelle Prüfverfahren auswirken, die noch Zeiträume vor Inkrafttreten der Änderung betreffen, wenn sie sich auf die Zusammensetzung der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zuständigen Verwaltungsstelle oder auf andere Vorschriften über das formelle Verfahren beziehen (SozR 4-2500 § 106 Nr. 5; SozR 4-2500 § 106 Nr. 18).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2014 - L 3 KA 14/12

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenregress - Bescheidungsurteil nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
    Angesichts dieser weitreichenden materiell-rechtlichen Konsequenzen hat der Senat schon bisher § 106 Abs. 5d S 1 SGB V für Zeiträume vor dem 1. Januar 2004 für unabwendbar gehalten (vgl Senatsurteil vom 5. März 2014 - L 3 KA 14/12 - juris); hieran hält er fest.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
    Eine Bindung an die rechtliche (Vor-)Bewertung der Prüfgremien, der Vortrag eines geprüften Arztes zu seinen Praxisbesonderheiten sei substantiiert, würde dagegen der sich aus Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ergebenden Pflicht der Gerichte widersprechen, die Sach- und Rechtslage selbst umfassend und vollständig zu prüfen, ohne an Tatsachenfeststellungen oder Wertungen der Verwaltung gebunden zu sein (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), BVerfGE 101, 106, 123 mwN).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 52/96

    Bestimmung der Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
    Die Ausführungen in einem Regressbescheid müssen lediglich erkennen lassen, wie das Behandlungsverhalten eines Arztes bewertet worden ist und auf welche Erwägungen die getroffene Kürzungsmaßnahme beruht (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 41).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Besetzung - Vorsitzender - Neuregelung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
    In der Rspr des BSG ist insoweit geklärt, dass sich geänderte Vorschriften zur Wirtschaftlichkeitsprüfung nur dann auf aktuelle Prüfverfahren auswirken, die noch Zeiträume vor Inkrafttreten der Änderung betreffen, wenn sie sich auf die Zusammensetzung der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zuständigen Verwaltungsstelle oder auf andere Vorschriften über das formelle Verfahren beziehen (SozR 4-2500 § 106 Nr. 5; SozR 4-2500 § 106 Nr. 18).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
    Weil schwierige Behandlungsfälle regelmäßig in jeder Arztpraxis anzutreffen sind, muss der betroffene Arzt vielmehr den besonderen Zuschnitt seiner Patientenschaft beschreiben und plausibel machen, dass seine Praxis signifikant vom insoweit sonst üblichen Arztgruppendurchschnitt abweicht (stRspr; vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 27 und Nr. 49; zuletzt bestätigt ua durch BSG SozR 4-2500 § 84 Nr. 2; vgl auch die zusammenfassenden Ausführungen von Clemens in: juris PK-SGB V, 3. Aufl, § 106 Rn 203 mwN).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
    Die Anforderungen an die Darlegungen dürfen allerdings nicht überspannt werden, zumal sich gerade Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung regelmäßig an einen sachkundigen Personenkreis richten (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 23).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - L 7 KA 99/09

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Richtgrößenprüfung - Praxisbesonderheiten -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
    Dabei teilt der Senat nicht die Auffassung des LSG Berlin-Brandenburg (vgl hierzu Urteil vom 6. Juni 2012 - L 7 KA 99/09 - juris), wonach die Prüfgremien im Klageverfahren (generell) nicht mehr damit gehört werden könnten, das Vorbringen des geprüften Arztes sei unsubstantiiert gewesen, wenn sie auf der Grundlage des Vortrags im Verwaltungsverfahren bereits in eine Sachprüfung über das Vorliegen bestimmter Praxisbesonderheiten (hier: hinsichtlich des besonderen Verordnungsbedarfs von drei Patienten) eingestiegen seien.
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
    Daher ist es auch erforderlich, dass die Prüfgremien ihre Ausführungen zum Vorliegen der Voraussetzungen für Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in dem zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens ergebenden Bescheid derart verdeutlichen, dass im Rahmen der - infolge von Beurteilungs- spielräumen der Gremien eingeschränkten - sozialgerichtlichen Überprüfung zumindest die zutreffende Anwendung der einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe im Einzelfall erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl hierzu ua BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 mwN).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 3 KA 35/14
    Insoweit ist die Entscheidung rechtskräftig und damit nach § 141 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) sowohl für die Verfahrensbeteiligten als auch für den erkennenden Senat bindend (eingehend zur Differenzierung zwischen der Rechtskraft und der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Neubescheidungsurteilen Bundessozialgericht (BSG) SozR 4-1500 § 141 Nr. 1).
  • BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 28/16
    Die Rechtsgrundlage für eine entsprechende Verpflichtung der Prüfgremien in § 106 Abs. 5d S 1 SGB V ist erst zum 1. Januar 2004 eingeführt worden und findet aufgrund ihrer materiell-rechtlichen Wirkungen keine Anwendung auf Zeiträume vor ihrem Inkrafttreten (vgl dazu ausführlich Senatsurteil vom 24. August 2016 - L 3 KA 35/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 23/15
    Hintergrund ist, dass die entsprechende gesetzliche Regelung (§ 106 Abs. 5d S 1 SGB V) erst mit Wirkung zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist und nach den Vorgaben des intertemporalen Rechts ihre unmittelbare materiell-rechtliche Wirkung erst für die Richtgrößenprüfungen ab 2004 entfalten kann (vgl hierzu zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 24. August 2016 - L 3 KA 35/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2016 - L 3 KA 53/13
    Hintergrund ist, dass die entsprechende gesetzliche Regelung (§ 106 Abs. 5d S 1 SGB V) erst mit Wirkung zum 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist und nach den Vorgaben des intertemporalen Rechts ihre unmittelbare materiell-rechtliche Wirkung erst für die Richtgrößenprüfungen ab 2004 entfalten kann (vgl hierzu zuletzt das Urteil des erkennenden Senats vom 24. August 2016 - L 3 KA 35/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 3 KA 44/16
    Hintergrund ist, dass die entsprechende gesetzliche Vorgabe in § 106 Abs. 5d S 1 SGB V aF erst mit Wirkung zum 1. Januar 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz ((GMG); vom 14. November 2003, BGBl I 2190) eingeführt worden und damit in dem hier maßgeblichen Prüfungsjahr noch nicht anwendbar gewesen ist (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 24. August 2016 - L 3 KA 35/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 51/15
    Ebenso zutreffend hat das SG Hannover in dem angefochtenen Urteil (unter Hinweis auf die mittlerweile stRspr des Senats) ausgeführt, dass im Zusammenhang mit den Richtgrößenprüfungen 2003 noch kein Anspruch auf den Abschluss einer regressablösenden Individualvereinbarung bestanden hat, weil die Rechtsgrundlage für eine entsprechende Verpflichtung der Prüfgremien in § 106 Abs. 5d S 1 SGB V erst zum 1. Januar 2004 eingeführt worden ist und aufgrund ihrer materiell-rechtlichen Wirkungen keine Anwendung auf Zeiträume vor ihrem Inkrafttreten findet (vgl dazu ausführlich das Senatsurteil vom 24. August 2016 - L 3 KA 35/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 33/16
    Hintergrund ist, dass die entsprechende gesetzliche Vorgabe in § 106 Abs. 5d S 1 SGB V aF erst mit Wirkung zum 1. Januar 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz ((GMG); vom 14. November 2003 - BGBl I 2190) eingeführt worden und damit in dem hier maßgeblichen Prüfungsjahr noch nicht anwendbar gewesen ist (vgl hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 24. August 2016 - L 3 KA 35/14).
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